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Die Residencia

CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNION

ResidenciaWer sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält (das gilt also auch für Wohnsitze auf den sieben Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, Gomera und El Hierro), der ist verpflichtet sich bei der zuständigen Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden. Dazu müssen der Reisepass bzw. Personalausweis, ein aktueller Mietvertrag (bzw. Vertrag über Untermiete) oder die Besitzurkunde einer Immobilie vorgelegt werden. Das Ayuntamiento stellt dann noch am gleichen Tag die Einwohner- bzw. Wohnsitz-Bestätigung aus, die in Spanien Empadronamiento oder genauer „CERTIFICADO DE EMPADRONAMIENTO genannt wird.

Die Preisnachlässe beim Eintritt in Freizeitparks (Loro Parque, Siam Park...), für innerspanische Flüge und Fährverbindungen zwischen den Inseln und zum spanischen Festland sind für Einheimische und Residenten beträchtlich und liegen oft bei ca. 40%. Das Empadronamiento reicht aber in der Regel nicht aus, um in den Genuss aller Vergünstigungen zu kommen. Dazu ist der Erhalt der sog. „Residencia“ notwendig.

Unter „Residencia“ wurde ursprüngtlich die „Tarjeta de residente“ (eine Residenten-Karte in Form eines Plastik-Ausweises) bezeichnet. Diese gibt es seit 2007 nicht mehr. Sie wurde durch eine auf grünem Papier gedruckte Bescheinigung ersetzt, die es im unpraktischem DIN A4-Format gibt. Sie trägt die Aufschrift „CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNION“ (Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer aus der Europäischen Union).

Diese Bescheinigung, die viele weiterhin auch Residencia nennen, wird bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle (Adressen siehe unten) ausgestellt.

Vorgehen: Zunächst müssen Sie bei der Polizeibehörde zur Informationsstelle gehen und sich das Antragsformular (EX 18) und den Überweisungszettel (Modelo 790) besorgen, mit dem Sie zur nächst gelegenen Bank gehen müssen, um die Gebühr (etwa 10 Euro) zu begleichen. Nach Erhalt des Bankbestätigung gehen Sie zurück ins Polizeibüro, ziehen dort eine Nummer und müssen warten bis ihre Zahl am Display angezeigt wird. Je nach der Anzahl der Besucher, kann dies manchmal bis 3 Stunden dauern. Daher ist es wichtig, dass alle Unterlagen vollständig mitgebracht werden, um nicht noch einmal kommen zu müssen. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollten unbedingt auch Kopien der jeweiligen Dokumente mitgebracht werden. Benötigt werden:

  • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Empadronamiento)
  • N.I.E. bzw. NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero), das ist die Ausweisnmmer für die in Spanien lebenden Ausländer
  • gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis
  • seit April 2012 sind die Anforderungen verschärft worden. Nun müssen auch eine Krankenversicherung und ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) oder ausreichende Finanzmittel (Kapital oder Rentenbescheinigung) nachgewiesen werden. Diese Änderung wurde notwendig weil der spanische Sozialstaat z.T. von einigen Ausländern ausgenutzt und strapaziert wurde.
  • Studenten müsen die Immatrikulationsbestätigung vorzeigen und bestätigen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Ausgefülltes Antragsformular EX-18, „Solicitud de Certificado de registro de residencia comunitaria (Real Decreto 240/2007).“ Dieses Dokument erhalten Sie zwar am Informationsschalter der Polizeidienststelle. Besser ist es jedoch es vorher aus dem Internet auszudrucken und in Ruhe auszufüllen. Falls Sie nicht Spanisch sprechen, haben wir für Sie eine Übersetzung als Hilfe erstellt (Residencia-Übersetzung). Die Formulare (Modelos) gibt es bei diesen Links:
        www.mir.es/modelos-de-solicitud-37/extranjeria-342
        www.mir.es/file/11/11113/11113.pdf
        http://extranjeros.mtin.es/es/ModelosSolicitudes/Mod_solicitudes2/index.html

Adressen-Liste der
Polizeidienststellen (Policia de Extranjeros) und 
Ausländerbehörden (Oficina de Extranjeros) auf den Kanaren:

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Informationen zur Residencia, die am Telefon gegeben werden sehr dürftig sind. Meistens machen es sich die Angestellten sehr einfach und sagen nur, dass Sie vorbei kommen sollen. Selbst einfache Fragen (z.B. wie hoch die Gebühr ist) wurden am Telefon kaum beantwortet. Daher wird geraten schon vorher alle notwendigen Papiere auszufüllen und mitzubringen.

Teneriffa

Gobierno de Tenerife
Oficina de Extranjeros
c/La Marina 20
38001 Santa Cruz de Tenerife
Tel.: 922-999 301, 922-999 310

Comisaría de Santa Cruz
C/ Robayna, 23
Sta. Cruz de Tenerife
Tel. 922 849 500

Comisaría de Playa de las Americas
Las Terrazas, s/n
Adeje (Playa de las Americas)
Tel. 922 789 950

Gran Canaria

 

Gobierno Gran Canaria

Plaza de la Feria 24
35005 Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: 928-999 260/928-999 267

Jefatura Superior de Policía
C/ Luis Doreste Silva, 68
Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: 928 304 666-67

Comisaría de Telde
C/ Juan Eduardo Chillida Juantegui, s/n Telde
Tel.: 928 704 114

Comisaría de Maspalomas
Avda. Moya, 4
Maspalomas
Tel.: 928 730 466

Lanzarote

Comisaría de Arrecife
Avda. Coll, 5
Arrecife
Tel.: 928 803 299

Dirección Insular de la Administración del Estado
Calle Blas Cabrera Felipe 6
351500 Arrecife
Tel.: 928-991 000/928-991 014

Fuerteventura

Comisaría de Puerto del Rosario
Calle Herbania, 28
Puerto del Rosario
Tel.: 928 855 936

Dirección Insular de la Administración del Estado
Calle Primero de Mayo 64
35600 Puerto del Rosario
Tel.: 928-993 000

La Palma

Policia Nacional
Dept. de Extranjeros
c/Perez Caldós 16
38700 Santa Cruz de La Palma
Tel.: 922-414 043

Dirección Insular
Avda. Maritima, 2
Sta Cruz de La Palma
Tel.: 922 993 007

La Gomera

Dirección Insular
Pza de las Americas, 2
San Sebastián
Tel.: 922 997 002

El Hierro

Dirección Insular
Avda. Dacio Darias, 103
Valverde
Tel.: 922 998 000

 

Hinweis zu den Adressen: Da sich die Adressen und Telefonnummern der Büros, welche die Residencia ausstellen, kurzfristig ändern können, fragen Sie bitte vorab per Telefon nach.

Hinweis zur Gültigkeitsdauer: Das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión” ist fünf Jahre gültig. Nach der erneuten Verlängerung gilt die “Residencia” dann unbefristet und trägt auf dem grünem Dokument den Zusatz „residente communitario con caracter permanente en Espana“ (wörtlich übersetzt: Resident der Europäischen Union mit permanenten Charakter in Spanien).

 

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